betriebsverfassungsrechtliche Normen
- betriebsverfassungsrechtliche Normen
normative Bestimmungen im ⇡ Tarifvertrag, durch die Angelegenheiten der ⇡ Betriebsverfassung geregelt werden (§ 1 TVG). Fraglich ist, ob durch das ⇡ Betriebsverfassungsgesetz 1972 (BetrVG) die Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien nicht zumindest in Teilen eingeschränkt worden ist. Bes. umstritten ist, ob die Beteiligungsrechte des ⇡ Betriebsrats tarifvertraglich erweitert werden können.
- Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden (⇡ Tarifgebundenheit) ist (§ 3 II TVG).
Lexikon der Economics.
2013.
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